Der Fachhochschulrat ist das oberste Organ der Zürcher Fachhochschule. Er ist für die strategische Führung der Hochschulen zuständig. Seine Aufgaben und Kompetenzen sind im Fachhochschulgesetz vom 2. April 2007 (insbesondere § 10) geregelt.Er setzt sich aus dem für das Bildungswesen zuständigen Mitglied des Regierungsrates und sechs bis acht vom Regierungsrat mit Genehmigung des Kantonsrates gewählten Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft, Sozialwesen und Politik zusammen. Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist zweimal möglich.